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Bodenrichtwerte

Bundesland

Bodenrichtwerte Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern liegen zum Stichtag 01.01.2025 7.227 Bodenrichtwertzonen (Bauland (gesamt)) vor. Der Median beträgt 32 €/m², die Spanne reicht von 3 bis 1.980 €/m².

Zonenwerte verfügbar Lizenz CC BY 4.0
Kreise
8
Gemeinden
637
Zonen
11.932
Stichtag
01.01.2025

Kennzahlen nach Nutzungsklasse

Nutzungsklasse Zonen Minimum Median Mittel Maximum Δ zu 2024
Bauland (gesamt) 7.227 3 32 64 1.980 −41,8 %
Wohnbauland 2.723 8 60 87 770 −9,1 %
Mischgebiet 3.889 6 19 44 1.500 −40,6 %
Gewerbe / Industrie 256 3 19 23 100 −32,1 %
Sonderbauflächen 359 5 46 124 1.980 −65,3 %
Landwirtschaftliche Flächen 1.308 0,69 1,23 1,54 3,30 +2,5 %
Forstwirtschaftliche Flächen 642 0,23 0,32 0,32 0,39 −20,0 %
Sonstige Flächen 2 7 7 7 7

Alle Werte in EUR/m². „Bauland (gesamt)“ fasst Wohnbau-, Misch-, Gewerbe- und Sonderflächen zusammen; land- und forstwirtschaftliche Flächen stehen separat. Median = mittlerer Zonenwert, die belastbare Kennzahl für „Bodenrichtwert in Mecklenburg-Vorpommern“.

So werden Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht

Zuständig
Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landkreis bzw. bei der kreisfreien Stadt.
Stichtag
Stichtag zum Jahreswechsel, jährlich.
Einsicht
Bodenrichtwertportal Mecklenburg-Vorpommern, kostenfrei als Karte.
Grundsteuer ab 2025
Bundesmodell. Mecklenburg-Vorpommern wendet das Bundesmodell an: Der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 geht in den Grundsteuerwert ein.
Datenfreigabe
Offene Daten (CC BY 4.0). Zonenwerte erscheinen auf diesem Portal, sobald der Import läuft.

Kreise und kreisfreie Städte

8 Kreise mit allen Gemeinden und Postleitzahlen.

Quelle (MV): © GeoBasis-DE/M-V, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung M-V, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen. Lizenz: CC BY 4.0. Datensatz beim Herausgeber. Stichtag 01.01.2025.

Gemeinden, Postleitzahlen und Zuständigkeiten aus amtlichen Verzeichnissen, redaktionell aufbereitet. Die Angaben ersetzen keine amtliche Auskunft des Gutachterausschusses.